Gutachten

Erstellung von Gutachten und Sachverständigentätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Ingenieurbaus. Die im Ziviltechnikergesetz angeführte Berechtigung erstreckt sich sowohl auf den privaten Aufgabenbereich als auch auf die Tätigkeit bei Gericht und Verwaltungsbehörden.

Speziell im Hochbau umfasst das Gutachten die Beurteilung in statischer und bautechnischer Hinsicht. Auf Basis der statischen Analyse und des Bauzustandes kann meist schon eine Aussage über die wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen für eine Ertüchtigung oder Sanierung getroffen werden.